UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung

(mit Artikel 1 Absatz 4 in der 2013 angenommenen Fassung und Artikel 1 Absatz 5 in der 2021 angenommenen Fassung) Abschnitt I. Einleitende Bestimmungen Anwendungsbereich Artikel 1 1. Haben die Parteien vereinbart, daß Streitigkeiten zwischen ihnen in bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis, gleichgültig ob es sich um ein vertragliches oder…